Kapitalgesellschaften kommen bei der Analyse von erteilten Versorgungszusagen häufig zu dem Ergebnis, dass das ursprünglich festgelegte Versorgungsniveau aus heutiger Sicht nicht mehr finanzierbar ist. Gründe können z.B. Veränderungen am Kapitalmarkt oder eine wirtschaftliche Notlage des Unternehmens sein. Das hat i.d.R. die Einstufung als verdeckte Einlage mit einem steuerlichen Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer zur Folge.
Eine Lösung ohne steuerliche Auswirkung beim Gesellschafter-Geschäftsführer kann jedoch in vielen Fällen durch die geeignete Gestaltung erreicht werden, wenn ein Teilverzicht frühzeitig - deutlich vor Erreichen der Altersgrenze - ausgeübt wird.
Hier unterstützen wir die Firmen mit der erforderlichen Beratungskompetenz.
Unsere Leistungen
- Gutachterliche Stellungnahme zum Verzicht. Hier werden die Auswirkungen eines Verzichts (steuerrechtliche Konsequenzen) für den Einzelfall analysiert und eine konkrete Handlungsempfehlung abgegeben.
- Erstellung eines Gesellschafterbeschlusses sowie Nachtrags zur Pensionszusage für einen Teilverzicht auf den noch nicht erdienten Teil (Future Service)
- Entwurf einer Anfrage für das Betriebsstättenfinanzamt.