BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz)

Informationen zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Der Bundesrat hat am 03.04.2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet (Bundesrats-Drucksache 270/09). Die neuen Vorschriften sind verpflichtend anzuwenden auf Jahres- und Konzernabschlüsse, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen.
 
Das für 2010 zwingend anzuwendende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz hat speziell für die betriebliche Altersversorgung erhebliche Auswirkungen:
  • Die Kriterien für die Bewertung von Direktzusagen wurden grundsätzlich verändert und führen in ihren Auswirkungen vielfach zu deutlich höheren Pensionsrückstellungen in der (deutschen) Handelsbilanz.
  • Die zulässige Saldierung speziell reservierter Vermögensgegenstände schafft neue Gestaltungsmöglichkeiten, die so bisher nicht bestanden.
 

Auswirkung auf die Praxis versicherungsmathematischer Gutachten über die Höhe der Pensionsrückstellung

  • Neben dem unveränderten Steuergutachten nach § 6a EStG ist ein zweites separates Gutachten für die Handelsbilanz nötig.
  • Das BilMoG ist verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die im Kalenderjahr 2010 beginnen.
 

Unsere Leistungen

  • Angebot eines Prognosegutachtens über die konkreten Auswirkungen,
  • Optional mit Darstellung von Handlungsalternativen, speziell: Auslagerung / Umgestaltung Pensionszusage
  • Beratung zum Outsourcing
  • Gutachten zur steuerlichen Unbedenklichkeit / Erstellung von Übertragungszusagen
  • Angebot einer (rechtlichen) Zusagenanalyse (insbesondere mit Prüfung der Gültigkeit der Verpfändung), optional mit Deckungslückendarstellung
  • Erstellung der Bilanzgutachten nach BilMoG (mit Berücksichtigung der Saldierung von Vermögenswerten)
  • Beratung zum Teilverzicht
  • Gutachten / Berechnungen / Nachträge zu Zusagen / Finanzamtsanfragen