Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Das Thema Berufsunfähigkeit und die notwendige Absicherung dieses Risikos sind daher in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt, da vor allem die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stark eingeschränkt wurden.
Die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig und können sowohl von einer Erkrankung als auch von einem Unfall resultieren:
Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten gesetzlich Rentenversicherte, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden lediglich eine Erwerbsminderungsrente.
Bei einer Arbeitsfähigkeit von mehr als 6 Stunden täglich, unabhängig vom ausgeübten Beruf oder dem erlernten Beruf, erhalten sie keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung!
Arbeitnehmer, die mindestens 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden einer Tätigkeit „auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ nachgehen können, erhalten die halbe EU-Rente!
Erst bei einer Arbeitsfähigkeit von weniger als 3 Stunden wird die volle EU-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt.
Selbst wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können, ist eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit gesetzlich zulässig. Dabei können Sie grundsätzlich auf jede offene Stelle am Arbeitsmarkt verwiesen werden.
Mitarbeiter, die vor dem Stichtag 02.01.1961 geboren sind, erhalten zwar noch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, diese wurde aber im Niveau um ca. 30% abgesenkt. Auch hier reicht die gesetzliche Versorgung bei weitem nicht aus und eine private Vorsorge ist unumgänglich!
Wir stellen uns dieser sozialen Verantwortung und es ist uns gelungen Ihnen ein besonderes Produkt als Belegschaftsgeschäft anbieten zu können.
Es handelt sich hierbei um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem der besten Bedingungswerke am Markt, die Ihre Arbeitnehmer auf privater Basis abschließen können.
Unser Partner ist ein renommiertes deutsches Versicherungsunternehmen mit einer über 130-jährigen Erfolgsgeschichte, der Lebensversicherung von 1871 a.G..
Ihr Vorteil:
Die Absicherung über unseren Rahmenvertrag bietet Ihnen bestmögliche Konditionen, die Sie in der Form mit einem privat abgeschlossenen Einzelvertrag nicht erzielen können.
Wir bieten Ihnen im Rahmen unseres Gruppenvertrages eine Absicherung mit stark verkürzter Gesundheitsprüfung. Es sind nur wenige Fragen zu beantworten, die sich darauf beschränken,
- ob Sie derzeit uneingeschränkt arbeitsfähig sind
- ob Sie in den letzten 24 Monaten länger als 10 Arbeitstage ununterbrochen krank waren
- ob es einen Anlass für die Anerkennung einer Behinderteneigenschaft oder Pflegestufe gab
- ob ein volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt oder beantragt wurde
- ob in den letzten 5 Jahren Versicherungsverträge abgelehnt wurden oder mit Erschwerung angenommen wurden.
Wenn diese Fragen positiv beantwortet werden können, erhalten Ihre Mitarbeiter uneingeschränkten Versicherungsschutz!
Nutzen Sie unser Angebot und folgende Vorteile:
- max. mtl. Absicherung in Höhe von € 1.000,--
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