Beratung bei Einrichtung und Änderung von Versorgungswerken

Bei der Einrichtung eines Versorgungswerks bzw. einer neuen Versorgungsregelung, unabhängig davon ob es sich um eine Einzelversorgung oder um ein Versorgungswerk für eine Belegschaft handelt, sind umfangreiche rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen zu beachten. Je nach Vorgabe des Unternehmens sind wir in der Lage bei der Neu- oder auch Umgestaltung umfassend zu unterstützen.
 
Bei bestehenden Versorgungswerken sind regelmäßig Auskünfte gegenüber einzelnen Versorgungsberechtigten zu erteilen, z.B. bei Ausscheiden oder Renteneintritt. Hier unterstützen wir durch entsprechende Berechnungen / Bescheinigungen und ersparen Ihnen somit erheblichen Zeit- und Verwaltungsaufwand.
 

Unsere Leistungen

  • Arbeits- und steuerrechtliche Stellungnahmen
  • Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Neuregelung
  • Entwurf von Betriebsvereinbarungen / Tarifverträgen / einzelvertraglichen Regelungen