Ablösung Direktzusage

Die Ablösung von Direktzusagen hat in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung bekommen. Hier spielt insbesondere die Verbesserung von Unternehmenskennzahlen im Rahmen von Basel II eine wichtige Rolle. Häufig sind jedoch auch Nachfolgeregelungen Motivation für die Auslagerung der Verpflichtungen. Wir bieten rund um dieses Thema attraktive Gutachten- und sonstige Dienstleistungen.
 

Unsere Leistungen im Überblick:


  • Gutachtenerstellung zu den finanziellen Auswirkungen einer Ablösung

    Hierbei erstellen wir eine vergleichende Betrachtung zwischen der jetzigen Gestaltung als Direktzusage und für das Unternehmen geeignete Ablösungsmodell.

    Dazu betrachten wir für den aktuellen Bestand die jährlichen Auswirkungen über einen langen Zeitraum (i.d.R. bis zum Ende der letzten Renten­zahlungsverpflichtung), um daraus die Auswirkungen auf Aufwand und Liquidität vergleichen zu können.
    Auf dieser Basis lässt sich für das Unternehmen eine fundierte Entscheidung treffen. Je nach Bestandszusammensetzung sind auch Teilablösungen denkbar, die dann auch in dieser Betrachtung dargestellt werden können.
 
  • IFRS- bzw. US-GAAP-Bewertung zu einem Stichtag

    Bei Unternehmen, die demnächst eine Bilanzierung nach internationalen Bewertungsvorschriften vornehmen müssen, ist es wichtig, für die Einschätzung der Auswirkungen einer Umstrukturierung ihrer Versorgung insbesondere die Höhe des (i.d.R. sehr deutlichen) Bewertungsunterschieds gegenüber dem HGB-Ansatz zu kennen.

    Eine derartige Bewertung liefert außerdem einen realistischen Wert der Pensionsverpflichtung, da hier auch die Auswirkungen der zukünftigen Gehaltsentwicklung sowie der Anpassungsverpflichtung bei den Rentenzahlungen mit bewertet wird.
 
  • Gutachten zur Hochrechnung der Pensionsrückstellung und der Rentenzahlungen

    Bei vielen Unternehmen besteht Ungewissheit darüber, wie sich die Pensionsverpflichtungen in den Folgejahren weiter entwickeln werden. Insbesondere bei einkommensabhängigen Versorgungsplänen und einem nur geringen Rentneranteil im Bestand ergeben sich aber erhebliche Steigerungen des Aufwands in der Zukunft.

    Daher ist es für die Vorbereitung einer Entscheidung über eine Ablösung der Versorgungsverpflichtungen empfehlenswert, eine Prognoserechnung anzustellen, bei der die Entwicklung der Pensionsrückstellungen und der tatsächliche bare Aufwand für die Rentenzahlungen über einen längeren Zeitraum ermittelt werden.
 
  • Unterstützung bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung

    Bei der Umsetzung der geplanten neuen Versorgungsregelung sind häufig neue Betriebsvereinbarungen bzw. Tarifverträge zu erstellen. Hier können wir Vorschläge entwickeln und auch die Verhandlungen mit der Arbeitnehmervertretung unterstützen.